Bei technischen Störungen

Änderung der Mehrwertsteuer zum 01.04.2024

Die staatlichen Hilfsmaßnahmen für Haushalte, die einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Fernwärmelieferungen beinhaltete, laufen Ende März 2024 aus. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer für Fernwärme ab dem 01.04.2024 wieder auf 19 % angepasst wird. Die Zuordnung der Verbrauchsmengen unserer Kunden ab 01.04.2024 erfolgt automatisch rechnerisch in unserem Abrechnungssystem.

Da Ihr Abschlagsplan mit dem verminderten Mehrwertsteuersatz erstellt wurde, weisen wir darauf hin, dass mit der Jahresabrechnung eine Nachzahlung fällig werden könnte. Auf Wunsch passen wir Ihre Abschläge gerne an. Melden Sie sich dazu in unserem Kundenzentrum.